Liebe Mitgliedsverbände, liebe Freunde des Jugendrings
(1) Die neuen Antragsformulare für 2023 sind jetzt verfügbar. Ihr findet sie unter folgendem Link auf der Homepage der Stadt Witten.
(2) Die Anträge müssen in 2023 bis zum 31.01. gestellt werden
(3) Ein Beispiel, wie wir mit den alten Anträgen unter den bald neuen Richtlinien umgehen können: Rechnen können wir mit den neuen 4€ pro Tag und Teilnehmer auf Freizeiten, anstatt mit den früheren 2,80€.
(4) „Bauliche Renovierungsmaßnahmen“ sind komplett weggefallen, kommen in den neuen Richtlinien nicht mehr vor, da auf diesen Topf nicht zurückgegriffen wurde. Das heißt:
Bitte beantragt diese auch nicht für dieses Jahr, denn diese können nicht bewilligt werden.
(5) „Projektarbeit“ sind nach den neuen Richtlinien nicht nur Projekte, sondern auch Sonderveranstaltungen oder Aktionen. Es nennt sicht dann „Programmförderung„.
(6) Zur Projektförderung: Was ist förderfähig und wie viel der Kosten werden gefördert? -> Bis zu 2500,-€ können beantragt werden. Je nachdem wie viele Projekte insgesamt beantragt werden, werden die beantragten Fördergelder anteilig berechnet. Rein religiöse Veranstaltungen (z. B. Gottesdienste oder Katechese) und rein sportliche Aktivitäten (z. B. Fußballtraining werden nicht gefördert. Wenn die Veranstaltung für alle zugänglich ist, ist sie förderfähig.
(7) Jährlichkeitsprinzip: Wenn in diesem Jahr das bezuschusste Geld nicht ausgegeben wird, dann wird es nicht auf nächstes Jahr übertragen, sondern landet dann im Städtetopf.
(8) Zuschüsse müssen belegbar ausgegeben werden. Die Abrechnung und Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat grundsätzlich das Kontrollrecht.