Förderantrag 2022

Von jradmin

Liebe Mitgliedsverbände, liebe Freunde des Jugendrings,
am Montag, 14.03. hatten wir ein kurzes Onlinemeeting zu dem diesjährigen Förderantrag und konnten diesbezüglich Fragen mit der Stadt Witten klären.
Hier kommen nun 10 für euch wichtige Fakten:

(1) Die neuen Richtlinien werden erst im Juni durch den Jugendhilfeausschuss verabschiedet. Das heißt für uns:

(2) Die Anträge müssen bis zum 01.04. gestellt werden, mit den vier alten Formularen (Antrag auf Zuwendung, rechtsverbindliche Erklärung, Bestandsmeldung Seite 1 und Seite 2). Als Anlage bitte einen Finanzplan (z. B. Kostenvoranschlag) und die Projektbeschreibung (Bitte kurz skizzieren: Name des Projekts / der Aktion, inhaltlich kurz erläutern, Altersgruppe, Anzahl Teilnehmer) an die Formulare anhängen. Zusätzlich bitten wir euch auf dem Antragsformular unten handschriftlich hinzuzufügen: „Hiermit beantrage ich die Grundförderung von 400,-€.“

(3) Die Bewilligung dieser Anträge geschieht erst nach der Verabschiedung der neuen Richtlinien (Ende Juni), so dass dann mehr Geld zur Verfügung stehen wird als in den letzten Jahren.

(4) Wann kommen die Gelder? Ende Juni oder später.

(5) Ein Beispiel, wie wir mit den alten Anträgen unter den bald neuen Richtlinien umgehen können: Rechnen können wir mit den neuen 4€ pro Tag und Teilnehmer auf Freizeiten, anstatt mit den früheren 2,80€.

(6) „Bauliche Renovierungsmaßnahmen“ sind komplett weggefallen, kommen in den neuen Richtlinien nicht mehr vor, da auf diesen Topf nicht zurückgegriffen wurde. Das heißt:
Bitte beantragt diese auch nicht für dieses Jahr, denn diese können nicht bewilligt werden.

(7) „Projektarbeit“ sind nach den neuen Richtlinien nicht nur Projekte, sondern auch Sonderveranstaltungen oder Aktionen. Es nennt sicht dann „Programmförderung„.

(8) Zur Projektförderung: Was ist förderfähig und wie viel der Kosten werden gefördert? -> Bis zu 2500,-€ können beantragt werden. Je nachdem wie viele Projekte insgesamt beantragt werden, werden die beantragten Fördergelder anteilig berechnet. Rein religiöse Veranstaltungen (z. B. Gottesdienste oder Katechese) und rein sportliche Aktivitäten (z. B. Fußballtraining werden nicht gefördert. Wenn die Veranstaltung für alle zugänglich ist, ist sie förderfähig.

(9) Jährlichkeitsprinzip: Wenn in diesem Jahr das bezuschusste Geld nicht ausgegeben wird, dann wird es nicht auf nächstes Jahr übertragen, sondern landet dann im Städtetopf.

(10) Zuschüsse müssen belegbar ausgegeben werden. Die Abrechnung und Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat grundsätzlich das Kontrollrecht.