Förderantrag 2025

Von jradmin

Das Wichtigste zur Antragstellung 2025

Liebe Mitgliedsverbände und Freund*innen des Jugendrings,

Es ist wieder so weit: Ihr findet hier die wichtigsten Infos und Tipps zum Förderantrag übersichtlich zusammengefasst.

Bitte nehmt unser Angebot an, euch bei der Antragsstellung zu beraten. Ihr findet die Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit hier.

Wir empfehlen Euch zum Nachweis der zweckentsprechenden
Verwendung der bewilligten Mittel 2024 folgende Unterlagen bis zum 31.01.2025 digital einzureichen:

  • Die Rechtsverbindliche Erklärung zur zweckentsprechenden Verwendung der bewilligten Mittel
  • Für Ferienfreizeiten:
     1. die Teilnehmenden Liste, 2. eine Belegliste inkl. aller Einnahmen
    und Ausgaben
  • Für die Programmförderung:
    1. Für Projekte: eine Belegliste inkl. aller Einnahmen und Ausgaben; ein
    Kurzbericht über das Projekt (kurz skizzieren: Name des Projekts / der
    Aktion, inhaltlich kurz erläutern, Altersgruppe, Anzahl Teilnehmende)
    2. Für Mitarbeitendenausbildung: 1. die Teilnehmenden Liste, 2. Eine
    Belegliste inkl. aller Einnahmen und Ausgaben
    3. Für Kultur- und Sonderveranstaltungen: eine Belegliste inkl. aller
    Einnahmen und Ausgaben; ein Kurzbericht über das Projekt (kurz skizzieren: Name des Projekts / der Aktion, inhaltlich kurz erläutern, Altersgruppe,
    Anzahl Teilnehmende)
    4. Für Bildungsveranstaltungen: 1. die Teilnehmenden Liste, 2. Eine
    Belegliste incl. aller Einnahmen und Ausgaben, 3. Kurzbericht über die
    Bildungsveranstaltung (kurz skizzieren: Name der Veranstaltung mit dem
    Thema kurz erläutern)
  • Für die Anschaffungsförderung: die Belege/ Rechnungen aller angeschafften Dinge
  • Anbei der Verwendungsnachweis

Bitte bedenkt, dass insbesondere für alle Maßnahmen, bei denen ihr lediglich eine Belegliste einreicht, bei euch eine komplette Abrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben, sowie den entsprechenden Belegen vorliegen muss. Ihr seid verpflichtet, alle Unterlagen (also auch die Belege) 10 Jahre aufzubewahren.

Für den  Antrag für Zuschüsse beim Jugendamt 2025 empfehlen wir euch folgendes
Vorgehen:

  • Beantragung der Grundförderung
  • Für Freizeiten: Antrag der Zuschusses anhand der von euch erwarteten TN-Zahlen, bitte mit Buchungsanfrage der Unterkunft belegen
  • Für die Programmförderung:
    1. Projekte: kurz skizzieren: Name des Projekts / der Aktion, inhaltlich
    kurz erläutern, geplante Altersgruppe, erwartete Anzahl Teilnehmende
  1. Für Mitarbeitendenausbildung: erwartete Anzahl Teilnehmende, ggf.
    Buchungsanfrage der Unterkunft
  2. für Kultur- und Sonderveranstaltungen: Name der Kultur- oder Sonderveranstaltung, inhaltlich kurz erläutern, geplante Altersgruppe, erwartete Anzahl Teilnehmende
  3. für Bildungsveranstaltungen: ggf. Buchungsanfrage der Unterkunft, eine Skizze über die Veranstaltung (kurz skizzieren: Name der Veranstaltung mit dem Thema, kurz erläutern, Altersgruppe, Anzahl Teilnehmende)
  • Für die Anschaffungsförderung: Material anführen und Kosten mit jeweils einem Angebot (Seite aus Online-Shop reicht)

Mit dem Antrag müsst ihr noch eine Bestandsmeldung einreichen
(Stand 31.12.2024). Die Bitte von der Jugendförderung an euch: Tragt nur eure Mitgliederzahlen ein, männlich/ weiblich soll nicht differenziert werden, auch die Migrationsgeschichte spielt keine Rolle.

Auch eure Satzung muss dem Jugendamt vorlegen. Wenn ihr danach Satzungsänderungen vornehmt, müsst ihre diese spätestens mit dem
Inkrafttreten der Änderungen dem Jugendamt Witten mitteilen.

Außerdem müsst ihr eurem Antrag ab jetzt jährlich neu die mit dem Jugendamt geschlossene Vereinbarung zu §72a SGB VIII beilegen. §8 „Anlagen“ könnt ihr erstmal ignorieren, das würde wenn, dann explizit bei euch nachgefragt werden. Wichtig ist die Unterschrift.

BITTE SENDET EURE ANTRÄGE bis zum 15.1.2025 UNBEDINGT AN antraege@jugendring-witten.de!

Auf diese Weise können wir erstens die Antragstellung koordinieren und sind zweitens viel besser informiert über die Verbandsarbeit in unserer Stadt. Das heißt, wir können eure Belange vor Verwaltung und Politik vertreten!

Bei der Jugendförderung ist der Einsendeschluss der 31.1.2025. 

Für weitere Infos oder Rückfragen wendet Euch bitte an antraege@jugendring-witten.de oder ruft an 🙂