Neue Antragsfrist für Zuschüsse

Von jradmin

Hallo zusammen,
bis zum 03.05. ist es noch untersagt, die Einrichtungen der Jugendverbandsarbeit wieder zu öffnen. Wir sind gespannt, wie es sich dann zum 04.05. weiterentwickelt. Wir hoffen das Beste!


Eine weitere wichtige Info betrifft die Antragsfrist für die Zuschüsse der Jugendverbandsarbeit: Grundsätzlich gilt der 01.04. eines Jahres als Antragsabgabefrist. Dieses Jahr gibt es eine Ausnahmeregelung:

„Im Zuge der Covid-19 Pandemie haben einige Verbände signalisiert, dass sie die gesetzte Frist nicht einhalten werden können. Aufgrund dieser besonderen Ausnahmesituation, die sämtliche Lebensbereiche der Bevölkerung betrifft, wird die Nichteinhaltung der normierten Frist einmalig in diesem Jahr nicht als Ausschlusskriterium angesehen und Anträge, die nach dem 01.04. eingehen ebenfalls berücksichtigt. Als neue Antragsfrist soll einmalig der 15.05. gelten.

Diese Infos sind auch per E-Mail an euch weitergeleitet worden. Falls diese nicht bei euch angekommen sein sollten, meldet euch bitte bei unserer Fachreferentin; sie wird sich umgehend mit euch in Verbindung setzen.

Wir wünschen euch weiterhin alles Liebe und bleibt gesund!
Euer Jugendringteam