Heute erreichte uns ein Update für die Jugendarbeit vom Landesjugendring NRW.
„Demnach sind außerschulische Bildungsangebote unter Beachtung der einschlägigen Hygienevorschriften und der im Erlass genannten Abstandsregelungen grundsätzlich wieder möglich. Die neue – vom 11. bis 25. Mai geltende –
Coronaschutzverodnung des Gesundheitsministeriums NRW schreibt diese Regelungen im § 7 (Externe außerschulische Bildungsangebote) ausdrücklich vor“:
§ 7 Externe außerschulische Bildungsangebote
„(1) Bei der Durchführung von Bildungsangeboten und Prüfungen in Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Volkshochschulen, Musikschulen sowie sonstigen nicht unter § 6 fallenden öffentlichen, kirchlichen oder privaten außerschulischen Einrichtungen
und Organisationen sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen sicherzustellen; hierzu ist der Zutritt zu Schulungsräumen auf maximal 1 Person pro fünf Quadratmeter Raumfläche zu begrenzen, soweit nicht durch einen Raumplan die Einhaltung der Mindestabstände auch bei einer Nutzung mit mehr Personen dargestellt werden kann. In jedem Fall – außer bei schriftlichen Prüfungen – dürfen sich nicht mehr als 100 Personen in einem Raum aufhalten. Sportliche Bildungsangebote müssen
kontaktfrei und unter den sonstigen Voraussetzungen des § 9 Absatz 4 erfolgen. Bei der Gesundheitsbildung (insbesondere Erste-Hilfe-Kurse) ist bei notwendiger Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen dringend auf eine möglichst kontaktarme Durchführung, vorheriges Händewaschen/Händedesinfektion und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zu achten.
(2) In Musikschulen ist der Unterricht für Gruppen oder Ensembles mit mehr als 6 Teilnehmern untersagt. In atmungsaktiven Fächern (Gesang, Blasinstrumente) ist nur Einzelunterricht zulässig und eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen.“
FAQ
Ein Umsetzungserlass folgt in Kürze. Außerdem ist ein FAQ, das regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht wird, für die Jugendarbeit in Planung. Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr euch (bitte parallel) an den Landesjugendring (gierlich@ljr-nrw.de) und die beiden Landesjugendämter (mareile.kalscheuer@lwl.org und christoph.gilles@lvr.de) wenden.
Ferienmaßnahmen 2020
„Nach dem Stufenplan des Landes ist vorgesehen, dass im Sommer Ferienmaßnahmen und Gruppenfahrten (unter besonderen Voraussetzungen) stattfinden können. Vor diesem Hintergrund wird aktuell empfohlen, Ferienmaßnahmen derzeit noch nicht grundsätzlich zu stornieren. Die Planung ortsnaher Angebote wird empfohlen. Der Landesjugendring NRW wird im Laufe dieser Woche Handlungsempfehlungen für Ferienmaßnahmen der Jugendverbände und Jugendringe erarbeiten […] und sie Anfang der kommenden Woche (21. Kw) veröffentlichen.“
Ein erster Schritt
Wir freuen uns, dass die ersten Lockerungen nun eintreten. Es ist ein erster Schritt, der uns hilft in den Alltag mit Jugendlichen schrittweise zurückzufinden; auch wenn dies unter besonderen Voraussetzungen geschehen muss.
Wir wünschen euch von Herzen gute Gedanken und bleibt gesund!
Euer Jugendringteam
(Hervorhebungen Autorin)